Jeder
biologisch wirtschaftende Landwirt und jeder Bio-Verarbeiter
muß sich dem in der EU-Bio-Verordnung beschriebenen
Kontrollverfahren unterziehen. Damit verbunden sind umfangreiche
Aufzeichnungspflichten.
Der
Bauer muß genau dokumentieren, was er wann und wo angebaut
hat, welches und wieviel Saatgut er dabei verwendet
hat und wieviel letztlich verkauft wurde. Gleichermaßen
führt der Verarbeiter Buch darüber, welche Mengen
Rohstoffe er wann und zu welchem Produkt verarbeitet hat und
wieviel verkauft wurde.
Foto: Demeter
Der
Kontrolleur führt damit eine Warenflußkontrolle
durch,
er prüft also, ob die Menge an eingesetztem Saatgut oder
im Falle des Herstellers die Verarbeitungszutaten der verkauften
Menge entspricht. Der Kontrolleur nimmt außerdem den
gesamten Betrieb in Augenschein. Diese Kontrolle wird jährlich
durchgeführt. Zusätzlich gibt es auch unangemeldete
Kontrollen.
Nach
der Kontrolle bekommt der Betrieb ein Zertifikat,
das ihm erlaubt, seine Produkte bis zum nächsten Besuch
des Kontrolleurs als "Bio" oder "Öko"
und mit Kontrollstellenzeichen zu verkaufen.